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Allgemeine Hunterduell Regeln (AHdR)

von ByteSize, Ancalagon und suanju


Kapitel 1 – Einführung

  1. Die Regeln sollten von einem Profi erklärt werden.
  2. Vorlesen dieser Anleitung zählt als Einweisung eines Profis.
  3. Diese Anleitung ist zwar exzellent, darf jedoch nicht personifiziert, diskriminiert oder pluralisafiziert werden.

Kapitel 2 Geschehensaufbau, -ablauf:

§ 1:

  1. Es dürfen nur Hunter als Waffen benutzt werden
  2. Es sollten nur unverheiratete Hunterpiloten gebraucht werden da es sonst bei den Duellanten zu schweren Gewissensbissen wegen der Hinterbliebenen des getöteten Piloten kommen kann.
  3. aufgehoben HdRbfUuneLztV 1042/05


§ 2:

  1. Gemäß § 1. ist der Gebrauch von Sheeps, Sharks, Mantas, Downbringer, Sirius X300er, Nightcrawler, Atombomber, Stormbringer, Novae, Singus, Lionhearts, Victims, Gatlings, Eraser, Slayer, Vendetae, Crawler, Widowmaker, Hitmen, Succubi, Sirius XPis, TAG Vario Kreuzer, Silent Sorrows, Big Daddies, Kronks, Quasals, Zeusi, Tempest, Rosa-Plüschhasen-Special-Schiffe, und Nimbus BP-1729er (à minderwertige Schiffe, à unwürdige Schiffe) untersagt.
  2. Der Gebrauch der hier genannten Waffen kann zum sofortigen Disqualifisiziariismus des Benutzers/der kontrollierenden Seite führen.


§ 3:

Es darf angegriffen werden.


§ 4:

Es darf verteidigt werden.


§ 5:

Pro Seite und Duell darf nur EIN Hunter gleichzeitig verwendet werden.


§ 6:

Sollten sich die Schiffe aufgrund von Unfähigkeit der Spieler "verpassen", da beispielsweise beide einen Angriff fliegen, so wird diese Hunterduellrunde mit "Abseitsspiel" bezeichnet, und es muss sich geeinigt werden wer wie wann wo was wiederholt.


§ 7:

  1. Türme, Schiffe, Schiffe, die von unwürdigen Spielern (à Nichthunterduellanten) kontrolliert werden, geliehene Schiffe aus §2 unter eigener Kontrolle, sowie sonstige Maßnahmen zur Verschiebung des Gleichgewichts in Richtung unausgewogener Kräftegleichheit in aktiver, passiver, offensiver sowie defensiver Hinsicht, seien sie absichtlich oder unabsichtlich herbeigeführt, sind nicht erlaubt.
  2. Der Verstoß gegen Abs 1 führt im schlimmsten Fall zu Disqualifisiziariismus und zu einer Wiederholung des Duells, jedoch mindestens zu Ersatz der Beschädigung zu Gunsten des Betrogenen wobei für den gestorbenen Piloten zeitlebens Rente für die Hinterbliebenen zu zahlen ist.
  3. Es ist nach Möglichkeit Naturalrestitution zu leisten.


§ 8:

  1. Beide Seiten haben sich vor dem Beginn des Duells vom einwandfreien Zustand der Waffen und des Austragungsortes zu überzeugen.
  2. Sollte ein Verstoß gegen Abs 1 vorliegen, besteht kein Schadensersatzanspruch (siehe § 7)


§ 9:

Kampfberichte dürfen zur Unterhaltung abgeändert werden, müssen aber klar die Fakten wiederspiegeln und dürfen die Ergebnisse nicht verfälschen

 
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